====== BAföG ====== In regelmäßigen Abständen wird von der zuständigen BAföG-Stelle ein Leistungsstand verlangt. Im Regelfall reicht hierzu der aktuelle Notenauszug aus, da er alle relevanten Informationen enthält. In Ausnahmefällen - nach ausdrücklicher Aufforderung des zuständigen Sachbearbeiters - wird eine Bescheinigung nach §48 BAföG verlangt. Daraufhin muss das ausgefüllte Formular mit allen notwendigen Nachweisen (Notenauszug) beim ISS abgegeben werden. Sofern es sich nicht um das Karlsruher BAföG-Amt handelt, muss die entsprechende Adresse angegeben werden. Das Ergebnis des Antrags wird vom ISS an das BAföG-Amt weitergeleitet. ^ Anzahl Fachsemester ^ Voraussetzung für Leistungsbestätigung ^ | 1. Fachsemester | 15 LP | | 2. Fachsemester | 30 LP | | 3. Fachsemester | 45 LP | | 4. Fachsemester | 60 LP | | 5. Fachsemester | 90 LP| | 6. Fachsemester | 120 LP| **[[start|Zurück zur Übersicht]]**