====== Vorbehaltskonto ====== Wurde nach dem endgültigen Nichtbestehen einer Prüfung ein Antrag auf Zweitwiederholung (früher: Rektorantrag) genehmigt, so können weitere Prüfungsleistungen unter Vorbehalt absolviert werden. Diese sind manuell über den [[beratung-informatik@informatik.kit.edu|Informatik Studiengangservice]] anzumelden und werden auf einem Vorbehaltskonto verbucht. Diese Leistungen werden erst angerechnet, wenn der Prüfungsanspruch wiederhergestellt ist; d.h. wenn die endgültig nicht bestandene Prüfung im Rahmen der Zweitwiederholung bestanden ist. Wird der Prüfungsanspruch nach einer Zweitwiederholung wiedererlangt (d.h. die nicht bestandene Prüfung wird bestanden), müssen Studierende dies dem [[beratung-informatik@informatik.kit.edu|Informatik Studiengangservice]] mitteilen, damit die erbrachten Leistungen vom Vorbehaltskonto auf das Online-Konto übertragen werden. Bei einem Studiengangs- oder Hochschulwechsel vor Wiederherstellung des Prüfungsanspruchs werden die Prüfungsleistungen des Vorbehaltskontos **nicht** nachgewiesen und **nicht im Notenauszug aufgeführt**. **[[start|Zurück zur Übersicht]]**