Prüfungsleistungen, die in einem früheren Studium oder während eines Auslandssemesters erbracht worden sind, können anerkannt werden, sofern eine kompetenzorientierte Gleichwertigkeit festgestellt wird. Auch Leistungen, die außerhalb des Hochschulsystems (Leistungen, die an Institutionen mit einem genormten Qualitätssicherungssystem nachgewiesen wurden) können annerkannt werden, sofern eine kompetenzorientierte Gleichwertigkeit festgestellt wird.
Bei der Anerkennung werden die Qualifikationsziele der KIT-Prüfungsleistung und der externen Prüfungsleistung verglichen und festgestellt, ob diese im Wesentlichen übereinstimmen. Werden die Qualifikationsziele durch fehlende inhaltliche Übereinstimmung nicht in Frage gestellt, können inhaltliche Kriterien in den Hintergrund treten, allerdings sollen Umfang und Tiefe der externen Leistung weiterhin gleichwertig sein. Es können auch mehrere Prüfungsleistungen einer hiesigen Prüfungsleistung zugrunde gelegt werden und umgekehrt. Wenn in einem Modul mehrere Prüfungen vorgesehen sind, dann muss für jede einzelne Prüfungsleistung eine Anerkennung erfolgen.
Vorgehensweise
Antrag auf Anerkennung einer Prüfungsleistung für alle Studiengänge der Fakultät
Zusatz bei Auslandsprüfungsleistungen
Bei Anerkennung von Prüfungsleistungen aus einem Auslandssemester ist es empfehlenswert, vor dem Auslandaufenthalt die geplanten Auslandsprüfungsleistungen in einer Prüfungsplanvereinbarung zur Anerkennung festzuhalten. Dazu sollte das bereitgestellte Formular genutzt werden. Das Formular ist nicht verbindlich, sondern soll Studierenden bei der Planung des Studiums im Ausland helfen.
Prüfungsplanvereinbarung zur Anerkennung von Prüfungsleistungen
Gibt es kein gleichwertiges Modul am KIT, kann die externe Leistung mit dem Originaltitel aus dem Ausland anerkannt werden. Dies soll allerdings nur im Ausnahmefall erfolgen. Externe Leistungen müssen dem KIT-Niveau und den Qualifiaktionszielen unserer Studiengänge entsprechen. Dafür ist ebenfalls die Empfehlung des Fachvertreters oder der Fachvertreterin notwendig. Auf dem Anerkennungsantrag wird der Originaltitel vermerkt.
Es können nur Leistungen mit ganzen Leistungspunkten anerkannt werden (keine Leistungen mit Dezimalstellen z.B. x,5). Die Verbuchung erfolgt im ISS