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Prüfungsleistungen

Prüfungsleistungen im Sinne des Modulhandbuches sind die folgenden Leistungen:

  • schriftliche Prüfungen
  • mündliche Prüfungen
  • Prüfungsleistungen anderer Art

Mündliche und schriftliche Prüfungen werden benotet und erhalten Leistungspunkte. Sie können einmal wiederholt werden. Dabei müssen Art und Umfang der Wiederholung dem Erstversuch entsprechen. Über Ausnahmen entscheidet der Prüfungsausschuss. Prüfungsleistungen anderer Art sind Erfolgskontrollen, die benotet und mit Leistungspunkten versehen werden. Dazu zählen benotete Hausarbeiten, Seminare, Laborpraktika, Werkstattpraktika, die Abschlussarbeit u. ä. Sie können einmal wiederholt werden. Dabei müssen Art, Umfang und Inhalt der Wiederholung nicht dem Erstversuch entsprechen.

Prüfungsleistungen sind von Studienleistungen abzugrenzen!

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