Inhaltsverzeichnis

Exmatrikulation

Exmatrikulation für Studierende in Studiengängen der Fakultät für Informatik

Bei der Exmatrikulation am KIT wird in allen Studiengängen gleichermaßen zwischen einer ordnungsmäßigen Exmatrikulation und einer Exmatrikulation von Amts wegen unterschieden.

Ordnungsmäßige Exmatrikulation

Für die ordnungsmäßige Exmatrikulation muss auf den Internetseiten des Studierendenservice Studierendenservice ein Laufzettel heruntergeladen werden. Mit diesem Laufzettel muss u.a. eine Unterschrift als Entlastungsvermerk an der KIT-Fakultät für Informatik eingeholt werden, wenn Sie einen Studiengang der Fakultät für Informatik studieren. Den Entlastungsvermerk erhält man

  1. oder per E-Mail: dazu den vollständig ausgefüllten Antrag auf Exmatrikulation als Scan an diese Adresse s-kd@mail.informatik.kit.edu von der studentischen E-Mail-Adresse aussenden. Nach Prüfung und Ausstellung des Entlastungsvermerks wird das Formular per E-Mail zurückgeschickt.

Der Laufzettel muss wieder im Studierendenservice abgegben werden.

Bei Abschluss des oder einem nicht weitergeführten Studiums müssen alle auf dem Laufzettel erforderlichen Bestätigungen/Unterschriften eingeholt werden.

Bei einer Exmatrikulation zum Übergang vom Bachelor- in den Masterstudiengang muss nur die Unterschrift vom Lehrstuhl, an dem die Abschlussarbeit angefertigt wurde, eingeholt werden.

Sollte der Lehrstuhl, an dem die Abschlussarbeit angefertigt wurde, nicht mehr existieren, wird die Unterschrift vom ISS geleistet.

Exmatrikulation von Amts wegen

Findet die Exmatrikulation von Amts wegen in Form einer Nichtrückmeldung am KIT statt (bspw. bei Beendigung des Studiums), sind weitere Richtlinien zu beachten. Zusätzlich zu dieser Exmatrikulation muss eine ordnungsgemäße Exmatrikulation stattfinden (s.o.), da sonst die Ausgabe der Abschlussdokumente nicht vollzogen werden kann. Bei Beendigung des Studiums ist eine Rückmeldung nicht mehr notwendig, wenn innerhalb des Prüfungszeitraums die noch benötigten Leistungen erbracht werden. Dies ist unabhängig vom Eingang der Bewertungen dieser Leistungen beim Studierendenservice.

Zurück zur Übersicht