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Abschlussarbeit (Lehramtsstudierende)

Bachelorarbeit

Lehramtsstudierende, die die Abschlussarbeit im Bachelor of Education (B.Ed.) Informatik ablegen, erzielen bei erfolgreichem Bestehen 15 LP. (12 LP entfallen auf das Modul Abschlussarbeit, 3 LP auf ein Informatik-Seminar). Um die 3 LP für das Seminar zu verbuchen, müssen Studierende sich an den ISS (beratung-informatik@informatik.kit.edu) wenden. Zusätzlich müssen Studierende Notenauszüge aus dem anderen Fach und dem Begleitstudium beim ISS einreichen, als Nachweis, dass der Prüfungsanspruch noch besteht.

Für die Beantragung externer Abschlussarbeiten gelten dieselben Regelungen wie für Studierende der Informatik. Für weitere Informationen beachten Sie bitte den Eintrag Bachelorarbeit (extern).

Masterarbeit

Lehramtsstudierende, die die Abschlussarbeit im Master of Education (M. ED) Informatik ablegen, erzielen bei erfolgreichem Bestehen 17 LP. Zusätzlich müssen Studierende Notenauszüge aus dem anderen Fach und dem Begleitstudium beim ISS einreichen, als Nachweis, dass der Prüfungsanspruch noch besteht.

Lehramtsstudierende, die die Abschlussarbeit im Master of Education Erweiterungsfach (M.Ed. EF) Informatik ablegen, erzielen bei erfolgreichem Bestehen 15 LP.

Für die Beantragung externer Abschlussarbeiten gelten dieselben Regelungen wie für Studierende der Informatik. Für weitere Informationen beachten Sie bitte den Eintrag Masterarbeit (extern).

Anmeldung Abschlussarbeit im Lehramt Fach Informatik Bachelor und Master

Ausführliche Informationen zu den Abschlussarbeiten in den Lehramtsstudiengängen finden Sie auf den Seiten des Zentrums für Lehrerbildung (ZLB).

Zulassungsbedingungen zur Abschlussarbeit:

Der Prüfungsanspruch im betreffenden Teilstudiengang sowie im Bildungswissenschaftlichen Begleitstudium muss bestehen

Erbrachte Leistungspunkte im betreffenden Teilstudiengang müssen für B.Ed. min. 45 LP, M.Ed. min. 20 LP, M.Ed. Erweiterungsfach min. 65 LP betragen.

Hinweise zu Ablauf und Verbuchung einer Abschlussarbeit

Anmeldung: • Der/die Studierende wählt im Campus Managementsystem das Abschlussarbeiten-Modul im Teilstudiengang des entsprechenden wissenschaftlichen Hauptfachs bzw. des Bildungswissenschaftlichen Begleitstudiums aus.

• Die Abschlussarbeit wird vom Lehrstuhl digital im Campus Managementsystem angelegt und die Prüfer*innen zugeordnet.

• Der/die Studierende meldet sich online zu seiner/ihrer Abschlussarbeit an.

• Dann wird die Abschlussarbeit, sofern sie in der Informatik erstellt werden soll, vom ISS in CAS genehmigt.

•Abgabe: Der/die Studierende hat schriftlich zu versichern, dass die Arbeit selbstständig verfasst und keine anderen als die angegebenen Quellen und Hilfsmittel benutzt wurden, die wörtlich oder inhaltlich übernommenen Stellen als solche kenntlich gemacht und die Satzung des KIT zur Sicherung guter wissenschaftlicher Praxis in der jeweils gültigen Fassung beachtet wurden. Wenn diese Erklärung nicht enthalten ist, wird die Arbeit nicht an-genommen.

Die Erklärung kann wie folgt lauten: „Ich versichere wahrheitsgemäß, die Arbeit selbstständig verfasst, alle benutzten Hilfsmittel vollständig und genau angegeben und alles kenntlich gemacht zu haben, was aus Arbeiten anderer unverändert oder mit Abänderungen entnommen wurde sowie die Satzung des KIT zur Sicherung guter wissenschaftlicher Praxis in der jeweils gültigen Fassung beachtet zu haben.“ (SPO §14)

Bei Abgabe einer unwahren Versicherung wird die Abschlussarbeit mit „nicht ausreichend“ (5,0) bewertet.

•Die Bewertung der Abschlussarbeit hat innerhalb von sechs Wochen (Bachelorarbeit) bzw. acht Wochen (Masterarbeit) nach Abgabe zu erfolgen.

• Von den Prüfenden muss mindestens eine Person Hochschullehrer*in, habilitierte/r Wissenschaftler*in oder leitende/r Wissenschaftler*in gemäß § 14 Abs. 3 Ziff. 1 KITG des KIT sein. Bei nicht übereinstimmender Beurteilung dieser beiden Personen setzt der Prüfungsausschuss Lehramt an Gymnasien im Rahmen der Bewertung dieser beiden Personen die Note der Abschlussarbeit fest; er kann auch eine/n weitere/n Gutachter*in bestellen.