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Vorbehaltskonto

Wurde nach dem endgültigen Nichtbestehen einer Prüfung ein Antrag auf Zweitwiederholung (früher: Rektorantrag) genehmigt, so können weitere Prüfungsleistungen unter Vorbehalt absolviert werden.

Diese sind manuell über den Informatik Studiengangservice anzumelden und werden auf einem Vorbehaltskonto verbucht. Diese Leistungen werden erst angerechnet, wenn der Prüfungsanspruch wiederhergestellt ist; d.h. wenn die endgültig nicht bestandene Prüfung im Rahmen der Zweitwiederholung bestanden ist.

Wird der Prüfungsanspruch nach einer Zweitwiederholung wiedererlangt (d.h. die nicht bestandene Prüfung wird bestanden), müssen Studierende dies dem Informatik Studiengangservice mitteilen, damit die erbrachten Leistungen vom Vorbehaltskonto auf das Online-Konto übertragen werden.

Bei einem Studiengangs- oder Hochschulwechsel vor Wiederherstellung des Prüfungsanspruchs werden die Prüfungsleistungen des Vorbehaltskontos nicht nachgewiesen und nicht im Notenauszug aufgeführt.

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