HOMEIMPRESSUMKIT

Notenberechnung

Im Studium erfolgt die Notenberechnung gewichtet nach den erzielten LP. Im Bachelorstudium werden 180 LP, im Masterstudium 120 LP erbracht. Es kann passieren, dass man im Studium mehr LP erbringt, als anrechenbar sind. Dies kann sowohl auf Modul- als auch auf Fachebene passieren. Beispiel:

Modulebene
Modul Modul LP Modul Note Prüfung Prüfung LP Prüfung Note
Modul A 10 LP [(6 * 1,7) + (5 * 2,7)] / 11 = 2,1 Prüfung A 6 LP 1,7
Prüfung B 5 LP 2,7
Fachebene
Fach Fach LP Fach Note Modul Modul LP Modul Note
Wahlbereich 29 LP [(15 * 2,3) + (17 * 3,3)] / 32 = 2,8 Modul A 15 LP 2,3
Modul B 17 LP 3,3

Die Note wird über die erbrachten LP berechnet. Die LP werden jedoch bei Überschreitung der maximalen Anzahl abgeschnitten, die Anzahl der LP auf Fachebene wird begrenzt. Beispiel: Der Wahlbereich Bachelor Informatik bleibt bei 29 LP, auch wenn man Module im Umfang von 32 LP belegt hat.

Zu beachten ist, dass nicht alle Fächer begrenzt sind. In diesem Fall dürfen die maximal vorgesehenen LP (180 Bachelor / 120 Master) mit einem Modul überschritten werden. Beispiel: Im Master Informatik sind 119 LP vorhanden, es kann ein weiteres Modul mit 5 LP belegt werden, aber keine zwei weiteren Module mit 3 und 2 LP.

Studierende müssen selbständig vor Abschluss des Studiums überprüfen, ob die Bedingungen erfüllt sind und ggf. einen Antrag auf Umbuchung von Prüfungsleistungen beantragen.

Bei der Bildung der gewichteten Durchschnitte der Modulnoten, der Fachnoten und der Gesamtnote wird nur die erste Dezimalstelle hinter dem Komma berücksichtigt; alle weiteren Stellen werden ohne Rundung gestrichen.

Die Zusammensetzung der Gesamtnote ist dem jeweiligen Paragraphen der Studien- und Prüfungsordnung zu „Bestehen der Bachelor- bzw. Masterprüfung, Bildung der Gesamtnote“ zu entnehmen. Überfachliche Qualifikationen zählen nicht zu den Fachnoten und gehen daher nicht in die Berechnung der Gesamtnote ein. Beispielsweise ist im Master Informatik (SPO 2015) die nach ECTS-Gewichtung errechnete Summe der Fachnoten und der Abschlussarbeitsnote durch 114 zu teilen, wenn im Umfang von 6 LP Überfachliche Qualifikationen absolviert wurden.

Unbetonten Leistungen werden auf der Fachebene nicht berücksichtigt aber in der Gesamtnote.

Zurück zur Übersicht