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Titelführungsbescheinigung

Nach erfolgreichem Studienende werden Zeugnis und Urkunde als Nachweise des Abschlusses bzw. des erworbenen akademischen Titels verliehen. Bis zur Ausstellung des Zeugnisses und der Urkunde können Studierende die Titelführungsbescheinigung als Nachweis des erworbenen akademischen Titels nutzen. Eine Titelführungsbescheinigung ist eine amtliche Bescheinigung, dass das Studium erfolgreich absolviert und der Titel verliehen wurde. Das Dokument steht im Studierendenportal im Downloadbereich zur Verfügung, sobald alle Leistungen mit mindestens 4,0 als bestanden eingetragen sind.

Die Titelführungsbescheinigung und der aktuelle Notenauszug sind die formalen Belege (ebenso wie Zeugnis und Urkunde) gegenüber Dritten. Die inhaltlichen Angaben werden somit bis auf die letzten Prüfungsleistungen bescheinigt.

Ein Exmatrikulationsantrag ist für diesen Vorgang nicht notwendig, sondern kann auch erst danach gestellt werden.

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