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Umbuchungen

Unter dem Punkt Umbuchungen können im Studienverlauf ingesamt drei verschiedene Aspekte betrachtet werden:

Verschiebung eines Moduls in ein anderes Fach (Fachebene - nur Informatik)

Die Zugehörigkeit eines Moduls zu einem Fach kann auf Antrag beim zuständigen Prüfungsausschuss geändert werden. Um ein gesamtes Modul umzubuchen, muss die Umbuchung aller einzelnen Prüfungen im Modul beantragt werden. Es können nur Umbuchungen vorgenommen werden, die durch das zum Zeitpunkt der Antragstellung aktuell gültige Modulhandbuch zugelassen sind. Pflichtmodule können selbstverständlich nicht verschoben werden.

Verschiebung einer Prüfung in ein anderes Modul (Modulebene)

Studierende können die Zuordnung einer bereits abgelegten Prüfung zu einem Modul auf Antrag beim zuständigen Prüfungsausschuss ändern. Das zum Antragszeitpunkt gültige Modulhandbuch muss die gewählte Alternative zulassen. Das somit neu gewählte Modul muss nach den aktuellen Bedingungen (zur Zeit der Genehmigung) zu Ende studiert werden. Die Prüfung, die umgebucht werden soll, muss bestanden sein. Zudem sind Umbuchungen nur vor einer Exmatrikulation bzw vor dem Abschluss aller abzulegenden Prüfungen im jeweiligen Studiengang (bestandenes Leistungskonto) möglich.

Abbrechen eines Moduls

Wurden bereits Leistungen in einem Modul erbracht, welches man nicht bis zum Ende studieren möchte, kann es abgebrochen werden. Die bereits im Modul abgelegten Prüfungen müssen alle bestanden sein. Zusätzlich müssen die Zusatzleistungen noch genügend freie LP vorsehen. Insgesamt können 30 LP als Zusatzleistungen erbracht werden. Pflichtmodule können natürlich nicht abgebrochen werden.

Der Abbruch erfolgt auf Antrag beim zuständigen Prüfungsausschuss. Bei Erhalt der Genehmigung kann die Umbuchung dieser Leistungen auf das Zusatzkonto vom ISS durchgeführt werden.

Bitte beachten Sie, dass abgebrochene Module nicht gänzlich aus der Studienakte entfernt werden, sondern unter Zusatzleistungen aufgeführt und nicht in die Notenberechnung einbezogen werden.

Ausnahmen: Im Studiengang Informatik dürfen 2 unbestandene Prüfungen nach dem ersten Prüfungsversuch in Zusatzleistungen umgebucht werden. Im Studiengang Wirtschaftsinformatik ist das Zurückbuchen von Zusatzleistungen in die einzelnen Fächer nicht möglich. Im Studiengang Informatik ist ein Zurückbuchen in den studienrelevanten Bereich nur dann möglich, wenn damit das Studium abgeschlossen oder ein Ergänzungsfach gewechselt wird. Bsp.: Für das Abschließen des Studiums fehlen noch 6 ECTS und in den Zusatzleistungen befindet sich eine bestandene Prüfung mit 6 ECTS oder zwei bestandene Prüfungen mit jeweils 3 LP. 
Oder: Für das Ergänzungsfach, in das gewechselt werden soll, existieren bereits Leistungen in Zusatzleistungen.

Für alle Studiengänge gilt: Sobald die letzte Note (in den meisten Fällen ist dies die Abschlussarbeit) auf einem Leistungskonto eingegeben ist und das Konto für Bachelor 180 bzw. für Master 120 LP ausweist, kann keine Umbuchung mehr erfolgen. Beantragen Sie geplante Umbuchungen frühzeitig.

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