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Prüfungsabmeldung (mit ärztlichem Attest)

Eine Abmeldung nach der Abmeldefrist kann nur aus nicht zu vetretendem Grund erfolgen (sogenannter Rücktritt). Der Grund für die Abmeldung muss schriftlich und unverzüglich dem Prüfer mitgeteilt werden. Studierende müssen Nachweise für diese Gründe liefern.

Bei einem Rücktrittsantrag aufgrund von krankheitsbedingter Prüfungsunfähigkeit sind die Merkmale von krankheitsbedingter Prüfungsunfähigkeit und die Anforderungen an den Inhalt des ärztlichen Attestes zu beachten.

Ferner sind die Hinweise zum Umgang mit ärztlichen Attesten zu beachten!

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