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Orientierungsprüfung (Bachelorstudiengänge)

Die Orientierungsprüfung besteht aus mehreren Prüfungen. Sie soll in den Bachelorstudiengängen dazu dienen, die Studienwahl zu überprüfen und eventuelle Fehlentscheidungen noch ohne großen zeitlichen Verlust zu korrigieren. Daher ist die Orientierungsprüfung in den ersten beiden Semestern, inklusive Wiederholungen, spätestens jedoch zum Ende des Prüfungszeitraums des 3. Fachsemesters, nachzuweisen. Bei der Orientierungsprüfung ist mit entsprechender Begründung in Ausnahmefällen eine Fristverlängerung möglich, ein Antrag auf Zweitwiederholung ist ausgeschlossen.

Bestandteile der Orientierungsprüfung:

Bachelor Informatik:

  • „Grundbegriffe der Informatik“ inkl. Übungsschein
  • „Programmieren“ inkl. Übungsschein
  • „Lineare Algebra 1 für die Fachrichtung Informatik“ oder „Lineare Algebra 1“ inkl. Übungsschein

Wechsel zwischen den Modulen zu Lineare Algebra: Studierende können für die Orientierungsprüfung entweder die Prüfung Lineare Algebra 1 oder die Prüfung Lineare Algebra I für die Fachrichtung Informatik wählen. Die Übungsscheine LA I und LA I für Informatiker sind gleichwertig. Ein Wechsel von LA I zu LA I für Informatiker ist jederzeit möglich. Ein Wechsel von LA I für Informatik zu LA I ist spätestens vor dem Antreten des ersten Versuchs möglich.

Wirtschaftsinformatik:

  • „Programmieren“ inkl. Übungsschein
  • „Mathematik I für Wirtschaftsinformatik“ inkl. Übungsschein
  • „Wirtschaftsinformatik I“

Lehramt Fach Informatik:

  • „Grundbegriffe der Informatik“ inkl. Übungsschein
  • „Programmieren“ inkl. Übungsschein

Hier finden Sie zusätzliche Informationen zum Thema Orientierungsprüfungsfrist und Corona-Verordnungen.

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