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Parallelstudium

Beantragung Studierende können in mehr als nur einem Studiengang zeitgleich immatrikuliert sein (Parallelstudium). Es wird empfohlen, erst dann die Zulassung für einen zweiten Studiengang zu beantragen, wenn mind. 2-3 Semester und die Orientierungsprüfung im ersten Studiengang erfolgreich absolviert wurden. Das Parallelstudium ist ausschließlich auf die KIT-Studiengänge beschränkt. Es sind die entsprechenden Vorgaben des KIT zu beachten.

Für die Aufnahme eines Parallelstudiums müssen sich Studierende regulär für das 1. FS für den zweiten Studiengang bewerben. Ein Empfehlungsschreiben der Fakultät ist nur bei zulassungsbeschränkten Studiengängen erforderlich. Für die Immatrikulation in einen zulassungsbeschränkten und einen zulassungsfreien Studiengang ist das Empfehlungsschreiben nicht erforderlich.

Studierende, die ein Parallelstudium in einem zulassungsbeschrönkten Studiengang zusätzlich zu Informatik aufnehmen möchten, müssen eine Stellungnahme im ISS (mit einer E-Mail als PDF) einreichen, in dem sie begründen, warum ein Parallelstudium für die weitere berufliche Entwicklung wichtig ist. Die Stellungnahme wird überprüft und die ggf. erteilte Genehmigung direkt darauf vermerkt. Die Stellungnahme mit der Genehmigung kann so bei der Bewerbung verwendet werden.

Ein Parallelstudium Informatik - Wirtschaftsinformatik ist nicht zulässig, diese Studiengänge können nur nacheinander absolviert werden.

Prüfungsanmeldung und Leistungsverrechnung von Leistungen, die in beiden Studiengängen angeboten werden

Prüfungen müssen im Parallel-Studium nur in einem Studiengang angemeldet aber in beiden Studiengänge die Module (wenn möglich) bereits gewählt sein. Sobald Leistungen erbracht wurden, kann ein Notenauszug (unter Angabe welche Leistungen angerechnet werden sollen) eingereicht werden. Das ISS verbucht diese Leistung entsprechend im Informatikstudiengang.

Sollte die Leistung äquivalent aber keine identische Modulkennung/Teilleistung haben, muss ein Antrag auf Anerkennung eingereicht werden (Siehe Link zu FAQ-Eintrag zu Anerkennung)

Abschlussarbeiten: Um nur eine Abschlussarbeit anzufertigen, müssen sich Studierende rechtzeitig um Betreuer im jeweiligen Studiengängen bemühen. Die Abschlussarbeit wird nur in einem Studiengang, in dem diese hauptsächlich absolviert wird, angemeldet. Sollte die Abschlussarbeit in Informatik angemeldet werden, gelten die hier veröffentlichten Regelungen zu Bachelorarbeiten und Masterarbeiten. Sollte die Abschlussarbeit im Parallelstudiengang angemeldet sein, muss am Ende ein Gutachten erstellt werden, das von beidem Prüfern unterschrieben wird.

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