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Masterarbeit (generell)

Die Masterarbeit soll zeigen, dass Studierende in der Lage sind, eine Aufgabenstellung aus dem eigenen Fach selbstständig und in begrenzter Zeit nach wissenschaftlichen Methoden zu bearbeiten. Die empfohlene Bearbeitungsdauer beträgt 6 Monate, wobei eine Verlängerung um 3 Monate möglich ist. Die Arbeit kann auf Deutsch oder mit Einverständnis des Prüfers auch auf Englisch erstellt werden.

Informationen zur Masterarbeit in Informationswirtschaft und Wirtschaftsinformatik finden Sie auf den Webseiten der KIT-Fakultät für Wirtschaftswissenschaften.

Voraussetzungen

Master Informatik: Studierende müssen bereits 60 LP im Studium abgelegt haben, wovon mindestens 15 LP aus einem Vertiefungsfach stammen müssen.

Master Lehramt Informatik: die/der Studierende muss Modulprüfungen im Umfang von mindestens 20 LP in dem entsprechenden wissenschaftlichen Hauptfach bzw. dem Bildungswissenschaftlichen Begleitstudium erfolgreich abgelegt haben.

Prozessschritte im Einzelnen:

Schritt 1: Das Sekretariat des Prüfers legt im System die Abschlussarbeit an und ordnet den/die entsprechende Studierende/n zu.

Schritt 2: Der/die Studierende meldet sich über das Studierendenportal zur Abschlussarbeit an.

Schritt 3: Schritt 3: Das Sekretariat des Prüfers trägt das Vergabedatum der Abschlussarbeit ein. Aus dem Vergabedatum errechnet das System automatisch die Abgabefrist. Anschließend veröffentlicht der Prüfer/die Prüferin den Systemeintrag. Erst dann kann ISS die Angaben überprüfen und die Freigabe für die Abschlussarbeit erteilen.

Schritt 4: Der Prüfungsausschuss genehmigt die Abschlussarbeit.

Schritt 5: Der/die Studierende bearbeitet die Abschlussarbeit und reicht diese beim Prüfer ein.

Schritt 6: Das Sekretariat des Prüfers bestätigt die Abgabe im System und erfasst das Abgabedatum.

Schritt 7: Das Sekretariat des Prüfers trägt den Leistungsnachweis (Note) der Abschlussarbeit ein und gibt diesen frei. Gleichzeitig wird das Gutachten an den Prüfungsausschuss weitergeleitet.

Schritt 8: Der Prüfungsausschuss überprüft die Angaben und veröffentlicht die Note.

Titeländerung

Eine Titeländerung ist jederzeit möglich. Sie muss dem Sekretariat des zuständigen Prüfers mitgeteilt werden. Die Titeländerung wird vom Sekretariat des Prüfers direkt im System erfasst.

Vortrag

Der Vortrag ist Teil der Leistungen, die im Rahmen der Abschlussarbeit zu erbringen sind. Der Vortrag muss innerhalb des Prüfungszeitraums stattfinden. Er kann auch vor der Abgabe, aber spätestens vier Wochen nach Abgabe der Masterarbeit gehalten werden. Sollte der Vortrag die letzte Leistung im Studium sein, ist das Datum des Vortrags das Abschlussdatum.

Bei Studierende des Lehramts Informatik zählt als Prüfungsdatum das Abgabedatum, unabhängig davon, wann der Vortrag stattgefunden hat.

Abbruch

Die Rückgabe eines Themas einer Masterarbeit ist ein Mal möglich. Der Antrag zum Abbruch darf bei einer Masterarbeit nur innerhalb des ersten Monats nach der Anmeldung erfolgen.

Verlängerung

Eine Verlängerung der Masterarbeit um maximal drei Monate kann über das Sekretariat des Prüfers beim Prüfungsausschuss beantragt werden. Ein Antrag auf Verlängerung muss mindestens zwei Wochen vor dem Abgabetermin erfolgen. Der Antrag muss vom Studierenden und Prüfer unterschrieben werden. Ferner ist eine Begründung beizufügen.

Abgabe

Studierende müssen ihre Masterarbeit beim Prüfer abgeben. Mit Einverständnis des Prüfers kann die Arbeit auch in einem anderen Format, z. B. in digitaler Form, vorgelegt werden. Sobald die Abgabe bei dem verantwortlichen Prüfer erfolgt, wird diese dann im System hinterlegt.

In allen Fällen müssen Studierende schriftlich versichern, dass die Arbeit selbständig verfasst wurde, keine anderen als die angegebenen Quellen und Hilfsmittel benutzt wurden, die wörtlich oder inhaltlich übernommenen Stellen als solche kenntlich gemacht wurden, die Satzung des KIT zur Sicherung guter wissenschaftlicher Praxis gelesen wurde sowie die GI-Richtlinien in der jeweils gültigen Fassung beachtet wurden.

Elternzeit während Abschlussarbeit

Beachten Sie besondere Regelungen bei dem Antritt einer Elternzeit nach Beginn einer Abschlussarbeit.

Empfehlung zur Betreuung von Masterarbeiten

Der Informatik Studiengangservice hat eine Empfehlung zur Betreuung von Bachelor- und Masterarbeiten von Studierenden der KIT-Fakultät für Informatik entworfen. Bitte beachten Sie, dass es sich hierbei um eine Empfehlung und keine Richtlinie handelt!

Weitere Informationen und Hinweise zur Betreuung von Abschlussarbeiten für Dozenten und Mitarbeiter der Fakultät für Informatik

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