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BAföG

In regelmäßigen Abständen wird von der zuständigen BAföG-Stelle ein Leistungsstand verlangt. Im Regelfall reicht hierzu der aktuelle Notenauszug aus, da er alle relevanten Informationen enthält.

In Ausnahmefällen - nach ausdrücklicher Aufforderung des zuständigen Sachbearbeiters - wird eine Bescheinigung nach §48 BAföG verlangt. Daraufhin muss das ausgefüllte Formular mit allen notwendigen Nachweisen (Notenauszug) beim ISS abgegeben werden. Sofern es sich nicht um das Karlsruher BAföG-Amt handelt, muss die entsprechende Adresse angegeben werden. Das Ergebnis des Antrags wird vom ISS an das BAföG-Amt weitergeleitet.

Anzahl Fachsemester Voraussetzung für Leistungsbestätigung
1. Fachsemester 15 LP
2. Fachsemester 30 LP
3. Fachsemester 45 LP
4. Fachsemester 60 LP
5. Fachsemester 90 LP
6. Fachsemester 120 LP

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