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BAföG

In regelmäßigen Abständen wird von der zuständigen BAföG-Stelle ein Leistungsstand verlangt. Im Regelfall reicht hierzu der aktuelle Notenauszug aus, da er alle relevanten Informationen enthält.

In Ausnahmefällen - nach ausdrücklicher Aufforderung des zuständigen Sachbearbeiters - wird eine Bescheinigung nach §48 BAföG verlangt. Daraufhin muss das ausgefüllte Formular mit allen notwendigen Nachweisen (Notenauszug) beim ISS gegengezeichnet werden. Im Studiengang Lehramt Informatik ist außer dem ausgefüllten Formular noch ein Notenauszug über alle Fächer des Lehramtsstudiengangs (zweites wissenschaftliches Hauptfach, Bildungswissenschaftliches Begleitstudium) beim ISS einzureichen.

Das Ergebnis des Antrags werden Sie zeitnah per E-Mail vom ISS erhalten. Sollten Sie das Original benötigen, melden Sie uns das umgehend nach Erhalt der E-Mail. Anschließend müssen Sie den Bescheid an das BAföG-Amt eigenständig weiterleiten.

Die folgende Tabelle gilt für Studierende im Bachelor Informatik SPO 2015 und SPO 2022 und im Bachelor Wirtschaftsinformatik SPO 2019:

Anzahl Fachsemester Voraussetzung für Leistungsbestätigung
1. Fachsemester 15 LP
2. Fachsemester 30 LP
3. Fachsemester 45 LP
4. Fachsemester 60 LP
5. Fachsemester 90 LP
6. Fachsemester 120 LP

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