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Urlaubssemester

Während des Studiums können Urlaubssemester beantragt werden. Falls der Grund für die Beurlaubung ein Praktikum ist, ist eine Unterschrift der Fakultät für Informatik notwendig. Diese kann beim ISS erhalten werden. Hierzu muss das Original des Urlaubsantrags und der Nachweis, dass Sie einem Praktikum zugesagt haben, im Informatik Studiengangservice abgegeben werden. Sie können diese Dokumente vor Ort im Briefkasten einwerfen und drei Werktage später abholen - ein Termin in der Sprechstunde ist nicht notwendig.

Sobald Sie die Genehmigung Seitens der Fakultät erhalten haben, senden Sie diese umgehend an das SLE (Siehe Adresse im Antragsformular).

Bei Bachelor-, Master- oder anderen Abschlussarbeiten sowie bei Prüfungsleistungen, die studienbegleitend während des Semesters erbracht werden und aufgrund von Art und Dauer die wiederholte Inanspruchnahme von Ressourcen (wie Einrichtungen des KIT oder Betreuungsleistungen) erforderlich machen, handelt es sich nicht um Prüfungsleistungen, die während einer Beurlaubung erbracht werden dürfen. Von dieser Regelung weiterhin nicht betroffen sind diejenigen Studierenden, die während einer Beurlaubung Mutterschutzfristen, wie im Mutterschutzgesetz (MuSchG) in der jeweils gültigen Fassung festgelegt und Elternzeit nach Maßgabe des Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetzes (BEEG) in Anspruch nehmen bzw. einen nahen Angehörigen pflegen, die oder der pflegebedürftig ist. Für diese Studierende gelten besondere Rechte und Pflichten während einer Beurlaubung; sie dürfen während ihrer Beurlaubung uneingeschränkt auch Studienleistungen erbringen und Prüfungsleistungen ablegen.

Beurlaubung wegen Elternzeit bei begonnener Abschlussarbeit: Sofern eine Beurlaubung wegen Elternzeit vorliegt und eine Abschlussarbeit aus diesem Grund zurückgegeben werden soll, reicht die Beurlaubung durch den Studierendenservice nicht aus. Nach § 3 Abs. 2 der Satzung über nachteilsausgleichende Regelungen (https://www.sle.kit.edu/downloads/AmtlicheBekanntmachungen/2022_AB_013.pdf) ist bis spätestens vier Wochen vor dem Zeitpunkt, von dem an die Elternzeit angetreten werden soll, dem zuständigen Prüfungsausschuss schriftlich mitzuteilen, in welchem Zeitraum die Elternzeit in Anspruch genommen werden soll. Erforderliche Nachweise sind beizufügen.

Bitte beachten Sie auch die allgemeinen Regelungen zur Beurlaubung während des Studiums am KIT.

Ablegen von Leistungen

Seit dem Sommersemester 2015 können am KIT während eines Urlaubssemesters trotzdem Prüfungsleistungen abgelegt werden. Beachten Sie bitte unbedingt den Unterschied zwischen Prüfungsleistungen und Studienleistungen.

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