"Mindestens bestanden“ MBE (früher „Vier-Komma-Null“-Bescheinigung)
Die Bescheinigung über ein „Mindestens bestanden“ ist ein Nachweis für das Bestehen (mit einer Note von mindestens 4,0) einer Prüfungsleistung (auch die Abschlussarbeit ist eine Prüfungsleistung), deren Bewertung noch nicht abgeschlossen ist. Sie erhalten sie beim zuständigen Prüfer.
Abschlussarbeiten: Das „mindestens bestanden“ (mbe) für eine Abschlussarbeit kann vom Lehrstuhl in CAS eingetragen werden, sobald alle Leistungen zum Abschlussarbeitsmodul erbracht sind. Sofern nach SPO und Modulhandbuch auch eine Präsentation zur Abschlussarbeit erforderlich ist, muss diese vor Eintrag des „mindestens bestanden“ absolviert sein. (s. Details auch unter dem Punkt Bachelorarbeit).