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Fristverlängerung

Der Prüfungsausschuss des jeweiligen Studiengangs entscheidet über folgende Fristverlängerungen:

Verlängerung der Studienzeit

Sind nicht alle Leistungen im Studiengang bis zum Ende des 9. Fachsemesters im Bachelor bzw. bis Ende des 7. Fachsemesters im Master erbracht, so erlischt der Prüfungsanspruch für den Studiengang. Stehen nur noch wenige Prüfungen aus, kann Antrag auf Verlängerung der Studienzeit mit dem entsprechenden Online-Formular gestellt werden (siehe auch Rückmeldung). Folgende Dokumente sind im Portal hochzuladen: Nachweis der genannten Gründe (Atteste, Bescheinigungen etc.), Nachweis über angemeldete Prüfungen, Notenauszug (bestandene, nicht bestandene und angemeldete Studien- und Prüfungsleistungen) sowie ein Prüfungsplan über die noch ausstehenden Prüfungen.

Verlängerung der Frist zum Ablegen von Orientierungsprüfungen

Die Verlängerung der Frist zum Ablegen der Orientierungsprüfung kann nur beantragt werden, wenn der Studierende Gründe vorweisen kann, die er nicht selbst zu vertreten hat, oder z. B. wenn der Studierende bei der Immatrikulation in ein höheres Fachsemester eingestuft wurde. Der Antrag auf Fristverlängerung der Orientierungsprüfungen muss online gestellt werden. Entsprechende Nachweise für die aufgeführten Gründe sind im Portal hochzuladen.

Die Entscheidung darüber trifft der Bachelor-Prüfungsausschuss (BPA). Eine Genehmigung wird i.d.R. nur in Ausnahmefällen gewährt.

Studierende, die eine Teilnahme am MINT-Kolleg nachweisen können (i.d.R. die Teilleistung MINT-Kolleg als bestanden im Studienrendenportal markiert) müssen keinen Antrag auf Verlängerung der Orientierungsprüfungen stellen. Im Falle von Problemen bei der Rückmeldung müssen sich Studierende rechtzeitig vor der Rückmeldefrist mit dem Studierendenservice SLE (Geb. 10.12) in Verbindung setzen, da in solchen Fällen eine manuelle Rückmeldung notwendig ist.

Verlängerung der Frist zur Abgabe der Abschlussarbeit

Informationen für Studierende der Informatik auf Lehramt

Informationen zur Vorgehensweise für Studierende der Informatik auf Lehramt finden Sie auf den Seiten des Zentrums für Lehrerbildung (ZLB): https://www.hoc.kit.edu/zlb/Lehramtsstudium_am_KIT_Lehramt_an_Gymnasien.php

Hier finden Sie zusätzliche Informationen zum Thema Fristverlängerungen aufgrund von Corona-Verordnungen.

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