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Exmatrikulation
Exmatrikulation für Studierende in Studiengängen der Fakultät für Informatik
Bei der Exmatrikulation am KIT wird in allen Studiengängen gleichermaßen zwischen einer ordnungsmäßigen Exmatrikulation und einer Exmatrikulation von Amts wegen unterschieden.
Ordnungsmäßige Exmatrikulation
Die vorgehensweise für die ordnungsmäßige Exmatrikulation finden Sie auf den Internetseiten des Studierendenservice Studierendenservice. Die ordentliche Exmatrikulation kann hier beantragt werden.
Zur Entlastung können Sie den auf den Seiten von SLE downloadbaren Laufzettel von der studentischen E-Mail-Adresse als Scan an infodesk@bibliothek.kit.edu senden.
Der Laufzettel muss nach Entlastung und Rücksendung wieder beim Studierendenservice eingereicht werden.
Bei einer Exmatrikulation zum Übergang vom Bachelor- in den Masterstudiengang muss nur die Unterschrift vom Lehrstuhl, an dem die Abschlussarbeit angefertigt wurde, eingeholt werden.
Sollte der Lehrstuhl, an dem die Abschlussarbeit angefertigt wurde, nicht mehr existieren, wird die Unterschrift vom ISS geleistet.
Exmatrikulation von Amts wegen
Findet die Exmatrikulation von Amts wegen in Form einer Nichtrückmeldung am KIT statt (bspw. bei Beendigung des Studiums), sind weitere Richtlinien zu beachten. Zusätzlich zu dieser Exmatrikulation muss eine ordnungsgemäße Exmatrikulation stattfinden (s.o.), da sonst die Ausgabe der Abschlussdokumente nicht vollzogen werden kann. Bei Beendigung des Studiums ist eine Rückmeldung nicht mehr notwendig, wenn innerhalb des Prüfungszeitraums die noch benötigten Leistungen erbracht werden. Dies ist unabhängig vom Eingang der Bewertungen dieser Leistungen beim Studierendenservice.