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Überfachliche Qualifikationen (Schlüsselqualifikationen)

Mit den Schlüssel- und überfachlichen Qualifikationen werden Kenntnisse erworben, die nicht in direktem Zusammenhang mit einem Informatikstudium stehen, jedoch für das spätere Berufsleben vorteilhaft sind.

Im Bachelor Informatik umfasst der Bereich der Schlüsselqualifikationen 6 Leistungspunkte. Davon werden im Bachelor Informatik 2 LP des Bereichs Schlüsselqualifikationen mit dem Pflichtmodul Teamarbeit in der Softwareentwicklung erbracht.

Im Master Informatik können 2 bis 6 Leistungspunkte im Bereich Schlüsselqualifikationen erbracht werden. Sofern der Bereich Schlüsselqualifikationen nicht auf „bestanden“ geht, sobald alle beabsichtigten Leistungen hier erbracht sind, schreiben Sie bitte eine E-Mail an beratung-informatik@informatik.kit.edu.

Veranstaltungen

Im Modul Schlüsselqualifikationen können alle Veranstaltungen aus folgenden Einrichtungen belegt werden:

  • House of Competence (HoC)
  • Zentrum für angewandte Kulturwissenschaften (ZAK) (mit Ausnahme der Informatikveranstaltungen und Veranstaltungen aus dem Ergänzungsfach)
  • Sprachenzentrum (SpZ) (mit Ausnahme von Deutschkursen)
  • spezielle fakultätsinterne Angebote

Es können keine Veranstaltungen belegt werden, die im Studium im Wahlbereich, Vertiefungs- oder Ergänzungsfach abgelegt werden können. „T-MATH-106119 Einführung in Python“ kann im B.Sc. Informatik und M.Sc. Informatik nicht als Leistung im Bereich Überfachliche Qualifikationen eingebracht werden.

Anrechnung und Verbuchung

Auf Fachebene werden Schlüsselqualifikationen als nicht benotete Leistungen im Studium angerechnet. Leistungen werden mit oder ohne Note verbucht (so wie vom Dozent bescheinigt), der Bereich Überfachliche Qualifikationen wird aber im Studienablaufplan nur mit bestanden / nicht bestanden ausgewiesen. Für den Abschluss (sowohl im Bachelor als auch im Master) werden somit nur die Leistungspunkte (und nicht die Noten) berücksichtigt.

Die am HOC, ZAK und Sprachenzentrum erbrachten überfachlichen Qualifikationen werden direkt in Ihrem Leistungskonto verbucht. Ab sofort ist bei den meisten Studiengängen die Zuordnung von überfachlichen Qualifikationen über eine Selbstverbuchung durch Sie als Studierende möglich. Sie finden die Möglichkeit der Selbstverbuchung in Ihrem Studienablaufplan im Reiter „ÜQ/SQ-Leistung“. Eine Beschreibung der Selbstverbuchung in CAS finden Sie hier. Es steht auch ein Videotutorial zur Selbstverbuchung zur Verfügung. Sollte die Selbstverbuchung nicht möglich sein, wenden Sie sich bitte an den ISS mit einer E-Mail.

Teilnahmebescheinigungen können im Bereich der Schlüsselqualifikationen nicht angerechnet werden. Um die Leistungen anrechnen zu können, muss eine Erfolgskontrolle durchgeführt und deren Ergebnis bescheinigt werden.