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Zweitwiederholung

Mit dem endgültigen Nichtbestehen einer Prüfung erlischt der Prüfungsanspruch im Studiengang. Die Teilnahme an weiteren Prüfungen ist damit ausgeschlossen. Ausnahmen sind Prüfungen, zu denen Studierende bereits angemeldet sind. Zum Ende des laufenden Semesters erfolgt bei endgültigem Nichtbestehen die Exmatrikulation von Amts wegen.

In solchen Fällen kann ein Antrag auf Zweitwiederholung (früher: Rektorantrag oder Härtefallantrag) gestellt werden. Der Antrag ist mit diesem Online-Formular zu stellen. Es müssen folgende Informationen und Dokumente dabei im Portal hochgeladen werden:

  • eine Begründung
  • Daten zu allen Prüfungsversuchen der endgültig nicht bestandenen Prüfung (Datum Ersttermin, Datum Zweittermin, ggf. Datum mündliche Nachprüfung)
  • sowie den aktuellen Notenauszug (bestandene, nicht bestandene und angemeldete Studien- und Prüfungsleistungen)

Über den ersten Antrag auf Zweitwiederholung entscheidet der zuständige Prüfungsausschuss, im Falle einer Ablehnung der Präsident. Bei folgenden Anträgen auf Zweitwiederholung leitet der zuständige Prüfungsausschuss den Antrag mit einer Empfehlung an den Präsidenten weiter, welcher dann die finale Entscheidung trifft.

Die Zweitwiederholungsprüfung muss spätestens zum übernächsten Prüfungstermin ab Erhalt der Genehmigung angetreten werden.

Anträge auf Drittwiederholung sind ausgeschlossen!!

Falls der Antrag genehmigt wird, muss zunächst die durchgefallene Prüfung bestanden werden. Bei einer schriftlichen Prüfung erhält man einen weiteren schriftlichen Versuch und ggf. eine weitere mündliche Nachprüfung. Bei einer mündlichen Prüfung erhält man durch die Genehmigung einen weiteren Versuch. Die bestandenen Prüfungsleistungen werden erst angerechnet (im CAS-System endgültig veröffentlicht), wenn die endgültig nicht bestandene Prüfung im Rahmen der Zweitwiederholung bestanden wurde (siehe auch Vorbehaltskonto).

So lange die endgültig nicht bestandene Prüfung im Rahmen der Zweitwiederholung nicht bestanden wurde, muss die Rückmeldung ins nächste Semester manuell (Studierende müssen die Genehmigung der Zweitwiederholung vorlegen) im Studierendenservice durchgeführt werden. Prüfungsanmeldungen erfolgen manuell über den ISS. Dazu müssen Studierende zunächst das Modul wählen und anschließend eine E-Mail an den ISS für die Anmeldung senden.

Weitere Hinweise zur Anmeldung der Zweitwiederholungsprüfung und Verbuchung der Noten für Dozenten und Mitarbeiter der Fakultät für Informatik

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