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Auslandsstudium

Ein Auslandssemester muss vor Rückmeldung in das nächste Semester beim Studierendenservice angemeldet werden. Als Nachweis ist eine Bestätigung des Akademischen Auslandsamts oder die Zulassung oder Immatrikulationsbescheinigung der ausländischen Hochschule vorzulegen.

Während eines Auslandsstudiums wird die Fachsemesterzahl weitergezählt und der Prüfungsanspruch bleibt erhalten. Auch der Studentenwerks- und Verwaltungskostenbeitrag muss bezahlt werden. Darum empfehlen wir, sich während des Auslandsstudiums beurlauben zu lassen.

Beurlaubung

Für einen Auslandsaufenthalt können ein oder ggf. auch zwei Urlaubssemester gestellt werden.

Der Antrag für das erste Semester kann vor Antritt des Auslandssemster gestellt werden. Der zweite Antrag kann während der auf dem Antrag angegebene Frist per E-Mail an die/den zuständigen Sachbearbeiter/in im Studierendenservice eingereicht werden.

Bitte beachten Sie: Seit dem Sommersemester 2015 können am KIT während eines Urlaubssemesters benotete Prüfungsleisten abgelegt werden, jedoch keine Abschlussarbeiten! Die Anzahl der abgelegten Fachsemester ruhen während eines Urlaubssemesters und werden nicht weiter gezählt.

Finanzierung

Alle Informationen zu unseren Erasmus Austauschprogrammen, können auf der Erasmus-Seite eingesehen werden.

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