Überprüfungsmodule Praktika und Seminare (Master Informatik)
Im Masterstudium müssen insgesamt mindestens 12 LP, maximal aber 18 LP durch Seminare und Praktika erbracht werden. Davon müssen mindestens 3 LP aus Seminaren und mindestens 6 LP aus Praktika stammen. Diese Leistungen können sowohl im Vertiefungsfach als auch im Wahlbereich angerechnet werden. Im Studienablaufplan ist ein Bereich zur Überprüfung dieser Bedingungen vorhanden.
Anrechnung von Praktika und Seminaren
Für viele Praktika und Seminare ist eine Online-Anmeldung verfügbar. Bei dieser Anmeldeform werden die Praktika und Seminare im System automatisch erfasst. Sie sind nicht im Bereich Bedingungsüberprüfung anmeldbar.
FAQs Inhalt
- FAQ
- Abschlussarbeiten
- Abschlussdokumente und Zeugnis
- Ärztliches Attest
- Anerkennung von Prüfungsleistungen
- Anträge
- Auslandsstudium / Erasmus
- BAföG
- Bescheinigungen allgemein/ Studienabschluss / Titelführungsbescheinigung / Mindestens bestanden
- Bewerbung für einen Studienplatz
- Doppelmaster
- ECTS-Einstufungstabellen
- Ergänzungsfach (B.Sc. und M.Sc. Informatik)
- Ersetzen von Modulen und Prüfungen
- Exmatrikulation
- Fristen / Fristverlängerung / Sonderregelungen Coronapandemie
- Generative KI
- Interner Übergang vom Bachelor- zum Masterstudium am KIT
- Klausuren: Termine / Einsicht
- Lehramt
- LP-Verschnitt / Notenberechnung
- Mastermodule: im Bachelor / erneut nach Studienortwechsel / Mastervorzug
- MINT-Kurse
- Orientierungsprüfung
- Parallelstudium
- Programmierparadigmen Lehramt
- Proseminar (INFO)
- Prüfungen: An- und Abmeldung / Wiederholung
- Prüfungsausschuss
- Prüfungsleistungen / Studienleistungen
- Prüfungsplan
- Prüfungszeitraum
- Rückmeldung
- Schülerstudium
- Seminare und Praktika im B.Sc. und M.Sc. Informatik
- SPO Bachelor Informatik 2022
- Studienplan
- Überfachliche Qualifikationen (Schlüsselqualifikationen)
- Überprüfungsmodule Praktika und Seminare (Master Informatik)
- Umbuchungen: Verschieben von Modulen und Prüfungen / Modulabbruch
- Urlaubssemester
- Wahlmodule
- Zusatzleistungen
- Zweitstudium
- Zweitwiederholung (auch Härtefallantrag) und Vorbehaltskonto