Bewerbung
Studienbewerberinnen und -bewerber mit deutscher Staatsangehörigkeit, aus dem Ausland mit deutscher Hochschulzugangsberechtigung (Bildungsinländer) oder aus EU-Staaten bewerben sich form- und fristgerecht über das Bewerbungsportal des Studierendenservice.
Für Bewerbungen aus dem Nicht-EU-Ausland gelten Sonderregelungen und in der Regel auch andere Fristen. Bitte wenden Sie sich an das International Students Office des KIT.
All foreign applicants: Please contact the International Students Office at the KIT.
Besonderheiten bei der Zulassung
- Die Zulassung ins 1. Semester erfolgt für alle Fächer im Bachelor nur zum Wintersemester.
- Für die Bewerbung um einen Studienplatz im Bachelor Informatik ist eine Teilnahmebescheinigung am KIT-Informatik Selbsttest zur Studienorientierung einzureichen.
- Für die Bewerbung um einen Studienplatz im Bachelor Informatik Lehramt ist eine Teilnahmebescheinigung am Lehrerorientierungstest einzureichen.
- Für den Lehramtsstudiengang im Bachelor muss ein zweites Fach gewählt werden. Für die fristgerechte Bewerbung ist das Fach mit der frühreren Frist maßgeblich!
- In höheren Fachsemestern und für den Studienbeginn im Master erfolgt die Zulassung sowohl zum Winter- als auch zum Sommersemester.
- Für die Zulassung zum Master Informatik sind für KIT-externe Bewerbungen notwendige Mindestleistungen in den Bereichen Theoretische Informatik (15 LP), Praktische Informatik (30 LP), Technische Informatik (8 LP) und Mathematik (25 LP) nachzuweisen. Dies wird im Auswahlverfahren anhand der Bewerbungsunterlagen von der zuständige Kommission überprüft. Sofern diese Bedingungen nicht erfüllt werden, können Bewerber und Bewerberinnen durch das Bestehen eines Auswahlgesprächs dennoch zugelassen werden. Um am Auswahlgespräch teilzunehmen, müssen in drei der folgenden vier Bereichen die Mindestleistungen nachgewiesen werden: Theoretische Informatik (15 LP), Praktische Informatik (20 LP), Technische Informatik (6 LP) und Mathematik (20 LP).
- Nähere Auskünfte über das konkrete Bewerbungsverfahren erhalten Sie auf den Seiten des Studierendenservice.
- die detaillierte Auswahlsatzung für Ihren jeweiligen Studiengang finden Sie hier
Fristen
*Für den Lehramtsstudiengang im Bachelor muss ein zweites Fach gewählt werden. Für die fristgerechte Bewerbung ist das Fach mit der frühreren Frist maßgeblich!
Gebühren
Eine Übersicht der Beiträge und Gebühren finden Sie hier.
Auswahlgespräche für den Master Informatik
Die Zugangsvoraussetzung für den Masterstudiengang Informatik kann u.U. die erfolgreiche Teilnahme an einem Auswahlgespräch beinhalten, das auf Deutsch stattfindet. Bitte beachten Sie, dass ausreichende Deutschkenntnisse unbedingt erforderlich sind!
Die Auswahlgespräche für das Wintersemester 2024/25 finden am Mittwoch, den 24.07.2024, und am Donnerstag, den 25.07.2024, in den Räumen des Informatik Studiengangservice (ISS), Geb. 50.34, statt. Der individuelle Termin und die genaue Uhrzeit werden in der Einladung bekannt gegeben. Eingeladen werden per E-Mail spätestens 2 Tage vor den Auswahlgesprächen alle Bewerberinnen und Bewerber, die die Zulassungsvoraussetzungen nach § 5 (1) Punkt 2. a) der Auswahlsatzung des Masterstudiengangs Informatik am KIT nicht erfüllen, aber nachgewiesene Kenntnisse und Leistungen in drei der vier in § 5 (2) Punkt 2. b) genannten Bereiche nicht unterschreiten. Bewerberinnen und Bewerber sollten sicherstellen, dass E-Mails zum Auswahlverfahren sie erreichen und nicht als SPAM deklariert werden. Alle, die zu einem Gespräch eingeladen werden, müssen die Teilnahme durch die Anmeldung über einen ihnen zugesandten Link direkt nach Eingang der Einladung, spätestens aber 24 h nach Zustellung bestätigen.
Das Auswahlgespräch wird mit 0 bis 60 Punkten bewertet.
Wird das Auswahlgespräch mit weniger als 30 Punkten bewertet, gilt das Gespräch als nicht bestanden. Die oder der Bewerber*in kann einmal an einem weiteren Gespräch teilnehmen, frühestens jedoch im nächsten Bewerbungszeitraum.
Eine erneute Teilnahme an einem Auswahlgespräch ist ausgeschlossen, wenn die*der Bewerber*in ohne wichtigen Grund nicht erscheint, das Gespräch durch Täuschung oder Benutzung nicht zugelassener Hilfsmittel beeinflusst oder den ordnungsgemäßen Ablauf des Gesprächs stört.
Das KIT übernimmt keine Kosten, die durch das Auswahlgespräch für die Bewerberinnen und Bewerber entstehen.
Zum Inhalt der Gespräche: Das Auswahlgespräch dient der Eignungsfeststellung, ob Bewerberinnen und Bewerbern den Masterstudiengang Informatik innerhalb der vorgesehenen Regelstudienzeit erfolgreich absolvieren können. Im Gespräch werden sowohl Motivation als auch fachliche Kenntnisse aus dem Grundstudium der Informatik gefragt. Fragen rund um den Ablauf des Gesprächs beantwortet gerne die Fachschaft Informatik: info∂fsmi.uni-karlsruhe.de.
Für eine Einschätzung, ob Sie die Zulassungsvoraussetzungen für eine direkte Zulassung oder eine Zulassung mit Gespräch erfüllen, können Sie eine E-Mail mit Ihrem aktuellen Notenauszug an beratung-informatik∂informatik.kit.edu senden. Wir empfehlen frühzeitig (am besten ein Jahr vor dem Bachelorabschluss) Kontakt mit uns aufzunehmen, um ggf. fehlenden Leistungen noch erbringen zu können.