LP-Verschnitt / Notenberechnung
LP-Verschnitt
Es kann vorkommen, dass sich die Anzahl der durch das Modul erreichten Leistungspunkte von der Summe der Leistungspunkte der Lehrveranstaltungen, die in diesem Modul abgelegt wurden, unterscheidet (ECTS-Verschnitt, Punkteverschnitt). Es werden für ein Modul immer nur die Anzahl der LP vergeben werden, die das Modulhandbuch für das Modul vorsieht, selbst dann, wenn die Summe der erbrachten Leistungen diese innerhalb des Moduls übersteigt.
Ein LP-Verschnitt auf Fachebene wird analog zu diesem Verfahren behandelt.
Notenberechnung
Im Studium erfolgt die Notenberechnung gewichtet nach den erzielten LP. Im Bachelorstudium werden 180 LP, im Masterstudium 120 LP erbracht. Es kann passieren, dass man im Studium mehr LP erbringt, als anrechenbar sind. Dies kann sowohl auf Modul- als auch auf Fachebene passieren. Beispiel:
| Modulebene | |||||
|---|---|---|---|---|---|
| Modul | Modul LP | Modul Note | Prüfung | Prüfung LP | Prüfung Note |
| Modul A | 10 LP | [(6 * 1,7) + (5 * 2,7)] / 11 = 2,1 | Prüfung A | 6 LP | 1,7 |
| Prüfung B | 5 LP | 2,7 | |||
| Fachebene | |||||
|---|---|---|---|---|---|
| Fach | Fach LP | Fach Note | Modul | Modul LP | Modul Note |
| Wahlbereich | 29 LP | [(15 * 2,3) + (17 * 3,3)] / 32 = 2,8 | Modul A | 15 LP | 2,3 |
| Modul B | 17 LP | 3,3 | |||
Die Note wird über die erbrachten LP berechnet. Die LP werden jedoch bei Überschreitung der maximalen Anzahl abgeschnitten, die Anzahl der LP auf Fachebene wird begrenzt. Beispiel: Der Wahlbereich Bachelor Informatik bleibt bei 29 LP, auch wenn man Module im Umfang von 32 LP belegt hat.
Zu beachten ist, dass nicht alle Fächer begrenzt sind. In diesem Fall dürfen die maximal vorgesehenen LP (180 Bachelor / 120 Master) mit einem Modul überschritten werden. Beispiel: Im Master Informatik sind 119 LP vorhanden, es kann ein weiteres Modul mit 5 LP belegt werden, aber keine zwei weiteren Module mit 3 und 2 LP.
Studierende müssen selbständig vor Abschluss des Studiums überprüfen, ob die Bedingungen erfüllt sind und ggf. einen Antrag auf Umbuchung von Prüfungsleistungen beantragen.
Bei der Bildung der gewichteten Durchschnitte der Modulnoten, der Fachnoten und der Gesamtnote wird nur die erste Dezimalstelle hinter dem Komma berücksichtigt; alle weiteren Stellen werden ohne Rundung gestrichen.
Die Zusammensetzung der Gesamtnote ist dem jeweiligen Paragraphen der Studien- und Prüfungsordnung zu „Bestehen der Bachelor- bzw. Masterprüfung, Bildung der Gesamtnote“ zu entnehmen. Überfachliche Qualifikationen zählen nicht zu den Fachnoten und gehen daher nicht in die Berechnung der Gesamtnote ein. Beispielsweise ist im Master Informatik (SPO 2015) die nach ECTS-Gewichtung errechnete Summe der Fachnoten und der Abschlussarbeitsnote durch 114 zu teilen, wenn im Umfang von 6 LP Überfachliche Qualifikationen absolviert wurden.
Unbetonten Leistungen werden auf der Fachebene nicht berücksichtigt aber in der Gesamtnote.
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