Habilitation am KIT: Ihr Weg zur Lehrbefugnis
Die Habilitation ist der höchste akademische Grad in Deutschland und dient dem Nachweis der besonderen Befähigung, ein wissenschaftliches Fach oder Fachgebiet in Forschung und Lehre selbstständig zu vertreten, was eine wesentliche Einstellungsvoraussetzung bei der Besetzung von Professuren darstellt.
In Baden-Württemberg verleiht sie Ihnen zugleich die Lehrbefugnis (venia legendi) für ein bestimmtes wissenschaftliches Fach oder Fachgebiet und Sie dürfen die Bezeichnung Privatdozentin / Privatdozent führen.
Es wird erwartet, dass die Habilitationsleistung sowohl eine erhebliche fachliche Tiefe als auch eine angemessene Breite in der Abdeckung des jeweiligen Fachgebiets erkennen lässt. Darüber hinaus ist die nachgewiesene Befähigung zu exzellenter Lehre, insbesondere im Kontext eines deutschen Informatikstudiengangs, ein zentrales Bewertungskriterium.
Die Habilitationsordnung beschreibt die einzelnen Verfahrensschritte und die jeweiligen zu erfüllenden Anforderungen im Detail, bitte lesen Sie diese aufmerksam! (siehe Downloads)
Ein Habilitationsverfahren sollte möglichst nicht länger als fünf Jahre benötigen und besteht stark verkürzt dargestellt aus den folgenden Schritten:
| 1. | Notifikation – die Ankündigung Ihres Vorhabens im Dekanat der KIT-Fakultät (u.a. mit Projekt-Skizze und Zeitplan) |
| 2. | Zwischenevaluation – vorgesehen ca. zwei Jahre nach dem Start Ihres Habilitationsprojektes legen Sie Zwischenergebnisse vor und erhalten vom Habilitationsausschuss u.a. Feedback zu Stärken und Schwächen; es gibt für die Zwischenevaluation ein fakultätseigenes Verfahren als Ergänzung der Habilitationsordnung (siehe Downloads unten) |
| 3. | Zulassungsantrag – bis zu sechs Monate nach Ende der Zwischenevaluation beantragen Sie formell die Zulassung zum Habilitationsverfahren; hier werden alle Zulassungsvoraussetzungen für das spätere Habilitationsgesuch geprüft und falls notwendig noch Auflagen für Sie erlassen. |
| An dieser Stelle im Verfahren wissen Sie nun, ob Sie zulassungsfähig für die eigentliche Habilitationsprüfung sind bzw. ob Sie noch Auflagen erfüllen müssen. Sie haben in der Regel noch viel Zeit, wissenschaftlich zu arbeiten und weitere Lehrerfahrungen zu sammeln. | |
| 4. | Habilitationsgesuch – Sie beantragen die Durchführung des eigentlichen Prüfungsverfahrens und legen hierzu u.a. Ihre Habilitationsschrift vor; diese wird intern und extern begutachtet und über die Annahme Ihrer schriftlichen Leistung als Habilitationsleistung wird entschieden |
| 5. | Habilitationskolloquium – Sie halten einen (in der Regel fakultätsöffentlichen) Lehrvortrag zu einem Ihnen wenige Wochen vor dem Termin vom Habilitationsausschuss mitgeteilten Thema aus dem Fachgebiet der Habilitation und stellen sich den Fragen der Professorenschaft und Habilitierten der KIT-Fakultät zum Nachweis, dass Sie die wissenschaftlichen Grundlagen des Fachs beherrschen. Direkt im Anschluss an das Kolloquium entscheidet der Habilitationsausschuss über den Erfolg Ihres Habilitationsprojektes und teilt Ihnen das Ergebnis mit. |
Es gibt eine Fülle von Detailregelungen im Habilitationsverfahren, die Sie unbedingt der Habilitationsordnung entnehmen müssen!
