Prüfungen: An- und Abmeldung / Wiederholung
Prüfungsan- und abmeldung
Anmeldung zu Prüfungen
Prüfungen können in der Regel in einem Zeitraum von ca. 4 Wochen bis wenige Tage vor der Prüfung im Studierendenportal angemeldet werden. Je nach Prüfung kann dieser Zeitraum variieren. Digitale Prüfungsanmeldungen müssen innerhalb des betreffenden Semesters angemeldet werden. D.h. es wird drignend empfohlen im WS zum 15.03. bzw im SS zum 15.09. die Prüfungen im System angemeldet zu haben.
Eine Teilnahme an Prüfungen ohne Online-Anmeldung ist nicht gestattet (siehe §5 SPO). Vor den Prüfungsterminen sind alle Studierenden dazu aufgefordert, sich zu vergewissern, dass der Status tatsächlich „angemeldet“ ist. Bei erfolgreicher Anmeldung sollte der Nachweis direkt ausgedruckt werden. In Zweifelsfällen sollte das ISS kontaktiert werden.
Es gilt, dass jedes Modul und jede Prüfung nur jeweils einmal belegt werden dürfen. Ist eine Prüfung in mehreren Modulen belegbar, so gilt die Prüfung dem Modul zugeordnet, in welchem der Student sich (zuerst) angemeldet hat.
Voraussetzungsfehler bei Anmeldung
Wenn bei der Online-Anmeldung einer Prüfung ein Voraussetzungsfehler zurückgegeben wird, bedeutet dies im Regelfall, dass nicht alle Voraussetzungen erfüllt wurden, um diese Prüfung im entsprechenden Modul ablegen zu können. Die jeweiligen Voraussetzungen finden sich im entsprechenden Modulhandbuch.
Sollte trotz aller erfüllten Voraussetzungen ein Fehler angezeigt werden, melden Sie sich bitte beim ISS. Bitte vergessen Sie dabei nicht Ihre Matrikelnummer und ein Bild des Fehlers.
Eine weitere Möglichkeit ist, dass die Prüfung zur Lehrveranstaltung im entsprechenden Modul oder generell nicht mehr angeboten wird. In diesem Fall ist die korrekte Konstellation von Prüfungen und deren Zuordnungen zu Modulen und Fächern dem Modulhandbuch zu entnehmen. Im Zweifelsfall melden Sie sich im ISS / Prüfungssekretariat WiWi.
Abmeldung
Innerhalb der Abmeldefrist kann eine online angemeldete Prüfung im Studierendenportal wieder abgemeldet werden.
Danach ist ohne Angabe von Gründen bis zur Ausgabe der Prüfungsaufgaben bei schriftlichen Prüfungen eine Abmeldung (persönlich und schriftlich) nur noch direkt beim zuständigen Prüfer bzw. im Hörsaal direkt vor der Klausur möglich. Die Abmeldung von einer mündlichen Prüfung erfolgt beim zuständigen Prüfer bzw. seinem Sekretariat. Die Abmeldung muss spätestens drei Werktage vor dem Prüfungstermin erklärt werden. Ein persönliches Erscheinen kann für die Abmeldung verlangt werden.
Bei Versäumnis des Prüfungstermins ohne triftigen Grund oder Abmeldung gilt die Prüfung als nicht bestanden.
Prüfungsabmeldung (mit ärztlichem Attest)
Eine Abmeldung nach der Abmeldefrist kann nur aus nicht zu vetretendem Grund erfolgen (sogenannter Rücktritt). Der Grund für die Abmeldung muss schriftlich und unverzüglich dem Prüfer mitgeteilt werden. Studierende müssen Nachweise für diese Gründe liefern.
Bei einem Rücktrittsantrag aufgrund von krankheitsbedingter Prüfungsunfähigkeit sind die Merkmale von krankheitsbedingter Prüfungsunfähigkeit und die Anforderungen an den Inhalt des ärztlichen Attestes zu beachten.
Ferner sind die Hinweise zum Umgang mit ärztlichen Attesten zu beachten!
Wiederholung von Prüfungen
Wiederholung einer Prüfung
Jede Prüfung kann einmal wiederholt werden. Für schriftliche Prüfungen erfolgt beim wiederholten Nichtbestehen eine mündliche Nachprüfung, welche nur mit Bestanden und nicht Bestanden bewertet werden kann. Eine mündliche Prüfung ist endgültig nicht bestanden, wenn sie zwei Mal nicht bestanden wurde. Eine schriftliche Prüfung ist endgültig nicht bestanden, wenn die mündliche Nachprüfung nicht bestanden wurde. Eine Prüfungsleistung anderer Art ist endgültig nicht bestanden, wenn sie zwei Mal nicht bestanden wurde. Ausnahmen sind dem Modulhandbuch zu entnehmen.
Bei endgültigem Nichtbestehen kann - bis auf die Orientierungsprüfung - eine Zweitwiederholung beantragt werden.
Studienleistungen können beliebig wiederholt werden.
Bei der Wiederholung von Praktika und Seminaren müssen nicht die selben Veranstaltungen belegt werden.
Fristen für die 1. Wiederholung einer Prüfung enden:
B. Sc. Informatik SPO 2015 und SPO 2022: spätestens zum Ende des Prüfungszeitraumes des vierten Semesters, das auf das Semester, in dem die Prüfung erstmals nicht be- standen wurde, folgt
M. Sc. Informatik SPO 2015: spätestens zum Ende des Prüfungszeitraumes des vierten Semesters, das auf das Semester, in dem die Prüfung erstmals nicht bestanden wurde, folgt
B. Sc. Wirtschaftsinformatik 2019: spätestens zum Ende des Prüfungszeitraumes des übernächsten Semesters .
Lehramt Informatik: B. Ed. Informatik, M. Ed. Informatik, M. Ed. Erweiterungsfach: Die Studien- und Prüfungsordnungen sehen hier keine Fristen vor.
Zweitwiederholung einer Prüfung
Anträge zur Zweitwiederholung einer Prüfung sind innerhalb von 2 Monaten nach Bekanntgabe des Ergebnisses zu stellen. Wird der Antrag genehmigt, hat die Zweitwiederholung spätestens zum übernächsten Prüfungstermin zu erfolgen auch in den Studiengängen B. Ed. Informatik, M. Ed. Informatik und M. Ed. Erweiterungsfach.
Für eine Prüfungsleistung kann max. ein Antrag auf Zweitwiederholung gestellt werden.
FAQs Inhalt
- FAQ
- Abschlussarbeiten
- Abschlussdokumente und Zeugnis
- Ärztliches Attest
- Anerkennung von Prüfungsleistungen
- Anträge
- Auslandsstudium / Erasmus
- BAföG
- Bescheinigungen allgemein/ Studienabschluss / Titelführungsbescheinigung / Mindestens bestanden
- Bewerbung für einen Studienplatz
- Doppelmaster
- ECTS-Einstufungstabellen
- Ergänzungsfach (B.Sc. und M.Sc. Informatik)
- Ersetzen von Modulen und Prüfungen
- Exmatrikulation
- Fristen / Fristverlängerung / Sonderregelungen Coronapandemie
- Generative KI
- Interner Übergang vom Bachelor- zum Masterstudium am KIT
- Klausuren: Termine / Einsicht
- Lehramt
- LP-Verschnitt / Notenberechnung
- Mastermodule: im Bachelor / erneut nach Studienortwechsel / Mastervorzug
- MINT-Kurse
- Orientierungsprüfung
- Parallelstudium
- Programmierparadigmen Lehramt
- Proseminar (INFO)
- Prüfungen: An- und Abmeldung / Wiederholung
- Prüfungsausschuss
- Prüfungsleistungen / Studienleistungen
- Prüfungsplan
- Prüfungszeitraum
- Rückmeldung
- Schülerstudium
- Seminare und Praktika im B.Sc. und M.Sc. Informatik
- SPO Bachelor Informatik 2022
- Studienplan
- Überfachliche Qualifikationen (Schlüsselqualifikationen)
- Überprüfungsmodule Praktika und Seminare (Master Informatik)
- Umbuchungen: Verschieben von Modulen und Prüfungen / Modulabbruch
- Urlaubssemester
- Wahlmodule
- Zusatzleistungen
- Zweitstudium
- Zweitwiederholung (auch Härtefallantrag) und Vorbehaltskonto