Prüfungsleistungen / Studienleistungen

Prüfungsleistungen

Prüfungsleistungen im Sinne des Modulhandbuches sind die folgenden Leistungen:

 

  • schriftliche Prüfungen
  • mündliche Prüfungen
  • Prüfungsleistungen anderer Art

 

Mündliche und schriftliche Prüfungen werden benotet und erhalten Leistungspunkte. Sie können einmal wiederholt werden. Dabei müssen Art und Umfang der Wiederholung dem Erstversuch entsprechen. Über Ausnahmen entscheidet der Prüfungsausschuss. Prüfungsleistungen anderer Art sind Erfolgskontrollen, die benotet und mit Leistungspunkten versehen werden. Dazu zählen benotete Hausarbeiten, Seminare, Laborpraktika, Werkstattpraktika, die Abschlussarbeit u. ä. Sie können einmal wiederholt werden. Dabei müssen Art, Umfang und Inhalt der Wiederholung nicht dem Erstversuch entsprechen.

 

Prüfungsleistungen sind von Studienleistungen abzugrenzen!

 
Studienleistungen

Studienleistungen sind unbenotete Erfolgskontrollen, die in der Regel lehrveranstaltungsbegleitend erbracht werden. Sie können grundsätzlich beliebig oft wiederholt werden und müssen in Art und Umfang nicht dem Erstversuch entsprechen. Der Workload kann dem Workload einer Prüfungsleistung im selben Modul zugerechnet werden, auch wenn die Studienleistung als eigene Teilleistung im Modulhandbuch ausgewiesen ist. Studienleistungen sind z. B. additive überfachliche Qualifikationen, unbenotete Übungsscheine, Prüfungsvorleistungen, Labor- oder Berufspraktika, Hausarbeiten und Seminare.

 

Studienleistungen sind von Prüfungsleistungen abzugrenzen!