Zweitwiederholung (auch Härtefallantrag) und Vorbehaltskonto

Mit dem endgültigen Nichtbestehen einer Prüfung erlischt der Prüfungsanspruch im Studiengang. Die Teilnahme an weiteren Prüfungen ist damit ausgeschlossen. Ausnahmen sind Prüfungen, zu denen Studierende bereits angemeldet sind. Zum Ende des laufenden Semesters erfolgt bei endgültigem Nichtbestehen die Exmatrikulation von Amts wegen.

In solchen Fällen kann ein Antrag auf Zweitwiederholung (früher: Rektorantrag oder Härtefallantrag) gestellt werden. Der Antrag ist mit diesem Online-Formular zu stellen. Es müssen folgende Informationen und Dokumente dabei im Portal hochgeladen werden:

  • eine Begründung
  • Daten zu allen Prüfungsversuchen der endgültig nicht bestandenen Prüfung (Datum Ersttermin, Datum Zweittermin, ggf. Datum mündliche Nachprüfung)
  • sowie den aktuellen Notenauszug (bestandene, nicht bestandene und angemeldete Studien- und Prüfungsleistungen)

Über den ersten Antrag auf Zweitwiederholung entscheidet der zuständige Prüfungsausschuss, im Falle einer Ablehnung der Präsident. Bei folgenden Anträgen auf Zweitwiederholung leitet der zuständige Prüfungsausschuss den Antrag mit einer Empfehlung an den Präsidenten weiter, welcher dann die finale Entscheidung trifft.

Die Zweitwiederholungsprüfung muss spätestens zum übernächsten Prüfungstermin ab Erhalt der Genehmigung angetreten werden.

Anträge auf Drittwiederholung sind ausgeschlossen!!

 

Vorbehaltskonto

Wird nach dem endgültigen Nichtbestehen einer Prüfung ein Antrag auf Zweitwiederholung genehmigt, so können weitere Prüfungsleistungen unter Vorbehalt absolviert werden. Diese sind manuell über den Informatik Studiengangservice anzumelden und werden auf einem Vorbehaltskonto verbucht. Diese Leistungen werden erst angerechnet, wenn der Prüfungsanspruch wiederhergestellt ist; d.h. wenn die endgültig nicht bestandene Prüfung im Rahmen der Zweitwiederholung bestanden ist.

Wird der Prüfungsanspruch nach einer Zweitwiederholung wiedererlangt (d.h. die nicht bestandene Prüfung wird bestanden), müssen Studierende dies dem Informatik Studiengangservice mitteilen, damit die erbrachten Leistungen vom Vorbehaltskonto auf das Online-Konto übertragen werden.

Bei einem Studiengangs- oder Hochschulwechsel vor Wiederherstellung des Prüfungsanspruchs werden die Prüfungsleistungen des Vorbehaltskontos nicht nachgewiesen und nicht im Notenauszug aufgeführt.

 

Rückmeldung

So lange die endgültig nicht bestandene Prüfung im Rahmen der Zweitwiederholung nicht bestanden wurde, muss die Rückmeldung ins nächste Semester manuell (Studierende müssen die Genehmigung der Zweitwiederholung vorlegen) im Studierendenservice durchgeführt werden. Prüfungsanmeldungen erfolgen manuell über den ISS. Dazu müssen Studierende zunächst das Modul wählen und anschließend eine E-Mail an den ISS für die Anmeldung senden.