Fristen / Fristverlängerung / Sonderregelungen Coronapandemie
Fristen
Während des Studiums begegnen Ihnen unterschiedliche Fristen, welche beachtet werden müssen.
Details zu Prüfungsan- und abmeldung sowie Wiederholung von Prüfungen sind unter dem Punkt Prüfungen zu finden.
Bewerbungsfristen
Die Bewerbungsfristen entnehmen Sie bitte der Seite des Studierendenservice des KIT und der Website der KIT-Fakultät für Informatik.
Fristen zum Semesterende und Ende des Prüfungszeitraums
Das Wintersemester beginnt am 1. Oktober und endet am 31. März. Das Sommersemester beginnt am 1. April und endet am 30. September. Das Semesterende ist nicht mit dem Ende des Prüfungszeitraums zu verwechseln. Der erweiterte Prüfungszeitraum endete im Wintersemester 2021/22 und Sommersemester 2022 jeweils sechs Wochen nach Ende des Semesters. Dies bedeutet, dass in diesem Zeitraum abgelegte Prüfungen noch im Vorsemester verbucht wurden. Ab dem Wintersemester 2022/23 endet der Prüfungszeitraum zum Semesterende. Siehe auch: Überblick Termine und Fristen am KIT.
Rückmeldung
Um erfolgreich im nächsten Semester eingeschrieben zu sein, müssen Sie sich rechtzeitig zurückmelden. Die Fristen zur Rückmeldung sowohl zum Winter- als auch zum Sommersemester entnehmen Sie bitte dem Überblick über Termine und Fristen am KIT. Sollte bereits die maximale Studiendauer erreicht sein, muss vor der Rückmeldung ein Antrag auf Fristverlängerung gestellt werden. Die Bearbeitung des Antrags benötigt ca. 14 Tage.
Fristverlängerung
Der Prüfungsausschuss des jeweiligen Studiengangs entscheidet über folgende Fristverlängerungen:
Verlängerung der Studienzeit
Sind nicht alle Leistungen im Studiengang bis zum Ende des 9. Fachsemesters im Bachelor bzw. bis Ende des 7. Fachsemesters im Master erbracht, so erlischt der Prüfungsanspruch für den Studiengang. Stehen nur noch wenige Prüfungen aus, kann ein Antrag auf Verlängerung der Studienzeit mit dem entsprechenden Online-Formular gestellt werden (siehe auch Rückmeldung). Folgende Dokumente sind im Portal hochzuladen: Nachweis der genannten Gründe (Atteste, Bescheinigungen etc.), Nachweis über angemeldete Prüfungen, Notenauszug (bestandene, nicht bestandene und angemeldete Studien- und Prüfungsleistungen) sowie ein Prüfungsplan über die noch ausstehenden Prüfungen.
Verlängerung der Frist zum Ablegen von Orientierungsprüfungen
Die Verlängerung der Frist zum Ablegen der Orientierungsprüfung kann nur beantragt werden, wenn der Studierende Gründe vorweisen kann, die er nicht selbst zu vertreten hat, oder z. B. wenn der Studierende bei der Immatrikulation in ein höheres Fachsemester eingestuft wurde. Der Antrag auf Fristverlängerung der Orientierungsprüfungen muss online gestellt werden. Entsprechende Nachweise für die aufgeführten Gründe sind im Portal hochzuladen.
Die Entscheidung darüber trifft der Bachelor-Prüfungsausschuss (BPA). Eine Genehmigung wird i.d.R. nur in Ausnahmefällen gewährt.
Studierende, die eine Teilnahme am MINT-Kolleg nachweisen können (i.d.R. die Teilleistung MINT-Kolleg als bestanden im Studienrendenportal markiert) müssen keinen Antrag auf Verlängerung der Orientierungsprüfungen stellen. Im Falle von Problemen bei der Rückmeldung müssen sich Studierende rechtzeitig vor der Rückmeldefrist mit dem Studierendenservice SLE (Geb. 10.12) in Verbindung setzen, da in solchen Fällen eine manuelle Rückmeldung notwendig ist.
Mit einer Genehmigung zur Verlängerung der Studienzeit oder Verlängerung der Frist zum Ablegen der Orientierungsprüfung ist eine verspätete Rückmeldung möglich.
Verlängerung der Frist zur Abgabe der Abschlussarbeit
Siehe Abschlussarbeit
Informationen für Studierende der Informatik auf Lehramt
Informationen zur Vorgehensweise für Studierende der Informatik auf Lehramt finden Sie auf den Seiten des Zentrums für Lehrerbildung (ZLB).
Hier finden Sie zusätzliche Informationen zum Thema Fristverlängerungen aufgrund von Corona-Verordnungen.
Sonderregelungen Coronapandemie
Diese Sonderregelungen gelten nur für Studierende, die während der Corona-Pandemie immatrikuliert waren.
Orientierungsprüfung:
Für Studierende, die im Wintersemester 2019/2020, Sommersemester 2020, im Wintersemester 2020/2021, im Sommersemester 2021 oder im Wintersemester 2021/2022 in einem Studiengang eingeschrieben waren, verlängert sich die Frist zum Ablegen der Orientierungsprüfung für
-
Studierende, welche in einem der genannten Semester im gleichen Studiengang eingeschrieben waren, um ein Semester;
-
Studierende, welche in zwei der genannten Semester im gleichen Studiengang eingeschrieben waren, um zwei Semester;
-
Studierende, welche in drei oder mehr der genannten Semester im gleichen Studiengang eingeschrieben waren, um maximal drei Semester.
Dadurch ergibt sich eine individuelle Frist zum Absolvieren der Orientierungsprüfung:
Zulässige Frist zum Ablegen der Orientierungsprüfung = Maximale Anzahl Semester nach SPO (3. Semester) + die oben genannte Anzahl an Semester/n je nach Immatrikulationszeit.
Sofern Sie diese individuelle Frist überschreiten, müssen Sie einen Antrag stellen. Verwenden Sie für Anträge zur Fristverlängerung bitte unbedingt das entsprechende Formular.
Maximale Studienzeit:
Für Studierende, die im Wintersemester 2019/2020, Sommersemester 2020, im Wintersemester 2020/2021, im Sommersemester 2021 oder im Wintersemester 2021/2022 in einem Studiengang eingeschrieben waren, verlängert sich die maximale Studienzeit für
-
Studierende, welche in einem der genannten Semester im gleichen Studiengang eingeschrieben waren, um ein Semester;
-
Studierende, welche in zwei der genannten Semester im gleichen Studiengang eingeschrieben waren, um zwei Semester;
-
Studierende, welche in drei oder mehr der genannten Semester im gleichen Studiengang eingeschrieben waren, um maximal drei Semester.
Dadurch ergibt sich eine individuelle Frist zum Absolvieren aller Prüfungen im Studiengang:
Maximale Studienzeit = Maximale Anzahl Semester nach SPO (Bachelor 9; Master 7) + die oben genannte Anzahl an Semester/n je nach Immatrikulationszeit.
Falls Sie diese individuelle Frist überschreiten, müssen Sie einen Antrag stellen. Verwenden Sie für Anträge zur Fristverlängerung bitte unbedingt das hier verlinkte Online-Formular.
Sofern Sie wegen Überschreiten der Studienhöchstdauer für die Rückmeldung in das Folgesemester gesperrt sind, wenden Sie sich bitte an den Informatik Studiengangservice / ISS.
Wiederholungsprüfungen:
Für Studierende, bei denen eine Frist für eine Wiederholungsprüfung im Wintersemester 2019/2020, Sommersemester 2020, im Wintersemester 2020/2021, im Sommersemester 2021 oder im Wintersemester 2021/2022 lief, verlängert sich die Frist für die Wiederholungsprüfung individuell, jedoch maximal um 2 Semester.
Beispiel SPO B. Sc. Informatik: Erste Wiederholungsprüfung: spätestens Ende des Prüfungszeitraumes des vierten Semesters, das auf das Semester, in dem die Prüfung erstmals nicht bestanden wurde, folgt + 1 oder 2 Semester je nach Überschneidung mit den genannten Corona-Semestern.
Genehmigter Zweitwiederholungsversuch: spätestens zum übernächsten Prüfungstermin + 1 oder 2 Semester je nach Überschneidung mit den genannten Corona-Semestern.
Regelstudienzeit / Förderhöchstdauer BAföG:
Das Landeshochschulgesetz sieht eine Verlängerung der individuellen Regelstudienzeit vor:
-
Um vier Semester für Studierende, die im Sommersemester 2020, Wintersemester 2020/2021, Sommersemsester 2021 und Wintersemester 2021/22 in einem Studiengang immatrikuliert waren
-
Um drei Semester für Studierende, die im Sommersemester 2020, Wintersemester 2020/2021 und Sommersemsester 2021 immatrikuliert waren
-
Um zwei Semester für Studierende, die nur im Sommersemester 2020 und Wintersemester 2020/2021 immatrikuliert waren
-
Um ein Semester für Studierende, die nur im Sommersemester 2020 immatrikuliert waren
Damit verlängert sich auch die Förderhöchstdauer des BAföG, die an die Regelstudienzeit geknüpft ist.
FAQs Inhalt
- FAQ
- Abschlussarbeiten
- Abschlussdokumente und Zeugnis
- Ärztliches Attest
- Anerkennung von Prüfungsleistungen
- Anträge
- Auslandsstudium / Erasmus
- BAföG
- Bescheinigungen allgemein/ Studienabschluss / Titelführungsbescheinigung / Mindestens bestanden
- Bewerbung für einen Studienplatz
- Doppelmaster
- ECTS-Einstufungstabellen
- Ergänzungsfach (B.Sc. und M.Sc. Informatik)
- Ersetzen von Modulen und Prüfungen
- Exmatrikulation
- Fristen / Fristverlängerung / Sonderregelungen Coronapandemie
- Generative KI
- Interner Übergang vom Bachelor- zum Masterstudium am KIT
- Klausuren: Termine / Einsicht
- Lehramt
- LP-Verschnitt / Notenberechnung
- Mastermodule: im Bachelor / erneut nach Studienortwechsel / Mastervorzug
- MINT-Kurse
- Orientierungsprüfung
- Parallelstudium
- Programmierparadigmen Lehramt
- Proseminar (INFO)
- Prüfungen: An- und Abmeldung / Wiederholung
- Prüfungsausschuss
- Prüfungsleistungen / Studienleistungen
- Prüfungsplan
- Prüfungszeitraum
- Rückmeldung
- Schülerstudium
- Seminare und Praktika im B.Sc. und M.Sc. Informatik
- SPO Bachelor Informatik 2022
- Studienplan
- Überfachliche Qualifikationen (Schlüsselqualifikationen)
- Überprüfungsmodule Praktika und Seminare (Master Informatik)
- Umbuchungen: Verschieben von Modulen und Prüfungen / Modulabbruch
- Urlaubssemester
- Wahlmodule
- Zusatzleistungen
- Zweitstudium
- Zweitwiederholung (auch Härtefallantrag) und Vorbehaltskonto