Ergänzungsfach (B.Sc. und M.Sc. Informatik)
Auswahl und Sonderergänzungsfach
Eine Auswahl an möglichen Ergänzungsfächern ist dem Modulhandbuch zu entnehmen.
Mit einem formlosen Antrag (einfacher Brief) an den Prüfungsaussschuss kann auch ein Sonderergänzungsfach beantragt werden. Als Sonderergänzungsfach wird alles bezeichnet, was nicht explizit durch das Modulhandbuch als Kombination angeboten wird.
Hinweis zum Sonderergänzungsfach:
Vorgehensweise:
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Studierender erstellt kompletten Prüfungsplan (Veranstaltungen inkl. LP, Modulkennzeichnung, Teilleistungskennzeichnung, Unterschrift und Stempel des Prüfers der anderen Fakultät und Vermerk, was bereits geprüft wurde). Bei der Wahl der Leistungen ist darauf zu achten, dass mindestens 50 % der LP benotet sein müssen und auch im ursprünglichen Fach als benotete Leistung angelegt sind.
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den Prüfungsplan mit dem formlosen Antrag an den Prüfungsausschuss beim ISS einreichen
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das Sonderergänzungsfach wird nach positiver Entscheidung des Prüfungsausschusses vom ISS im Studienablaufplan hinterlegt.
Beim Sonderergänzungsfach wird der Studienablaufplan entsprechend der Genehmigung individuell gestaltet. Eine Bescheinigung über die im Einzelnen erbrachten Prüfungen ist somit nicht mehr nötig.
ACHTUNG:
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In den wirtschaftswissenschaftlichen Ergänzungsfächern Betriebswirtschaftslehre, Volkswirtschaftslehre und Operations Research sind Sonderergänzungsfächer ausgeschlossen.
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Alle Anträge auf ETIT Sonderergänzungsfächer müssen für Bachelor Informatik von Prof. M. Heizmann (ETIT), für Master Informatik von Prof. Kluwe (ETIT) genehmigt werden, bevor diese eingereicht werden.
Elektro- und Informationstechnik
Ergänzungsfach ETIT
Wenn das Modul Lineare Elektrische Netze im Studienablaufplan ausgewählt wurde und einer der Workshops hinzu gebucht werden soll, müssen Sie folgendes beachten:
Bitte beachten Sie, dass es je nach Kapazitäten des anbietenden Instituts zu einer Priorisierung der Plätze kommen könnte, wobei Studierende der Studiengänge, bei denen diese Workshops Pflicht sind, priorisiert werden. Eine Zusage des Prüfungsausschusses Informatik ist keine Garantie, dass Sie auch einen Platz erhalten werden.
Bitte teilen Sie dem ISS den entsprechenden Teilleistungscode des Workshops mit, den Sie belegen möchten.
Ergänzungsfach wechseln
Solange im Ergänzungsfach noch keine Prüfung abgelegt wurde, ist ein Wechsel jederzeit möglich. Sollten bereits Module im Ergänzungsfach begonnen und auch bereits absolviert worden sein, muss ein Antrag auf Umbuchung von diesen Modulen in die Zusatzleistungen gestellt werden.
Es können auch nur Teile des Ergänzungsfaches geändert werden. Dafür muss ebenfalls ein Antrag auf Umbuchung der Prüfungen, die der/die Studierende nicht bis zum Ende absolvieren möchte, auf das Zusatzkonto gestellt werden (siehe auch Umbuchung→Abbrechen eines Moduls).
FAQs Inhalt
- FAQ
- Abschlussarbeiten
- Abschlussdokumente und Zeugnis
- Ärztliches Attest
- Anerkennung von Prüfungsleistungen
- Anträge
- Auslandsstudium / Erasmus
- BAföG
- Bescheinigungen allgemein/ Studienabschluss / Titelführungsbescheinigung / Mindestens bestanden
- Bewerbung für einen Studienplatz
- Doppelmaster
- ECTS-Einstufungstabellen
- Ergänzungsfach (B.Sc. und M.Sc. Informatik)
- Ersetzen von Modulen und Prüfungen
- Exmatrikulation
- Fristen / Fristverlängerung / Sonderregelungen Coronapandemie
- Generative KI
- Interner Übergang vom Bachelor- zum Masterstudium am KIT
- Klausuren: Termine / Einsicht
- Lehramt
- LP-Verschnitt / Notenberechnung
- Mastermodule: im Bachelor / erneut nach Studienortwechsel / Mastervorzug
- MINT-Kurse
- Orientierungsprüfung
- Parallelstudium
- Programmierparadigmen Lehramt
- Proseminar (INFO)
- Prüfungen: An- und Abmeldung / Wiederholung
- Prüfungsausschuss
- Prüfungsleistungen / Studienleistungen
- Prüfungsplan
- Prüfungszeitraum
- Rückmeldung
- Schülerstudium
- Seminare und Praktika im B.Sc. und M.Sc. Informatik
- SPO Bachelor Informatik 2022
- Studienplan
- Überfachliche Qualifikationen (Schlüsselqualifikationen)
- Überprüfungsmodule Praktika und Seminare (Master Informatik)
- Umbuchungen: Verschieben von Modulen und Prüfungen / Modulabbruch
- Urlaubssemester
- Wahlmodule
- Zusatzleistungen
- Zweitstudium
- Zweitwiederholung (auch Härtefallantrag) und Vorbehaltskonto