Überfachliche Qualifikationen (Schlüsselqualifikationen)
Mit den Schlüssel- und überfachlichen Qualifikationen werden Kenntnisse erworben, die nicht in direktem Zusammenhang mit einem Informatikstudium stehen, jedoch für das spätere Berufsleben vorteilhaft sind.
Im Bachelor Informatik umfasst der Bereich der Schlüsselqualifikationen 6 Leistungspunkte. Davon werden im Bachelor Informatik 2 LP des Bereichs Schlüsselqualifikationen mit dem Pflichtmodul Teamarbeit in der Softwareentwicklung erbracht.
Im Master Informatik können 2 bis 6 Leistungspunkte im Bereich Schlüsselqualifikationen erbracht werden. Sobald Sie hier weniger als 6 Leistungspunkte erbringen, muss das ISS diesen Fachbereich systemseitig manuell auf „bestanden“ setzen. In diesem Fall schreiben Sie uns bitte eine E-Mail an beratung-informatik∂informatik.kit.edu.
Veranstaltungen
Im Modul Schlüsselqualifikationen können alle Veranstaltungen aus folgenden Einrichtungen belegt werden:
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House of Competence (HoC)
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Studium Generale. Forum Wissenschaft und Gesellschaft (FORUM) (mit Ausnahme der Informatikveranstaltungen und Veranstaltungen aus dem Ergänzungsfach)
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Sprachenzentrum (SpZ) (mit Ausnahme von Deutschkursen)
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spezielle fakultätsinterne Angebote
Es können keine Veranstaltungen belegt werden, die im Studium im Wahlbereich, Vertiefungs- oder Ergänzungsfach abgelegt werden können. „T-MATH-106119 Einführung in Python“ kann im B.Sc. Informatik und M.Sc. Informatik nicht als Leistung im Bereich Überfachliche Qualifikationen eingebracht werden.
Anrechnung und Verbuchung
Auf Fachebene werden Schlüsselqualifikationen als nicht benotete Leistungen im Studium angerechnet. Leistungen werden mit oder ohne Note verbucht (so wie vom Dozent bescheinigt), der Bereich Überfachliche Qualifikationen wird aber im Studienablaufplan nur mit bestanden / nicht bestanden ausgewiesen. Für den Abschluss (sowohl im Bachelor als auch im Master) werden somit nur die Leistungspunkte (und nicht die Noten) berücksichtigt.
Die am HOC, FORUM und Sprachenzentrum erbrachten überfachlichen Qualifikationen werden direkt in Ihrem Leistungskonto verbucht. Ab sofort ist bei den meisten Studiengängen die Zuordnung von überfachlichen Qualifikationen über eine Selbstverbuchung durch Sie als Studierende möglich. Sie finden die Möglichkeit der Selbstverbuchung in Ihrem Studienablaufplan im Reiter „ÜQ/SQ-Leistung“. Eine Beschreibung der Selbstverbuchung in CMS finden Sie hier. Es steht auch ein Videotutorial zur Selbstverbuchung zur Verfügung. Sollte die Selbstverbuchung nicht möglich sein, wenden Sie sich bitte an den ISS mit einer E-Mail.
Teilnahmebescheinigungen können im Bereich der Schlüsselqualifikationen nicht angerechnet werden. Um die Leistungen anrechnen zu können, muss eine Erfolgskontrolle durchgeführt und deren Ergebnis bescheinigt werden.
FAQs Inhalt
- FAQ
- Abschlussarbeiten
- Abschlussdokumente und Zeugnis
- Ärztliches Attest
- Anerkennung von Prüfungsleistungen
- Anträge
- Auslandsstudium / Erasmus
- BAföG
- Bescheinigungen allgemein/ Studienabschluss / Titelführungsbescheinigung / Mindestens bestanden
- Bewerbung für einen Studienplatz
- Doppelmaster
- ECTS-Einstufungstabellen
- Ergänzungsfach (B.Sc. und M.Sc. Informatik)
- Ersetzen von Modulen und Prüfungen
- Exmatrikulation
- Fristen / Fristverlängerung / Sonderregelungen Coronapandemie
- Generative KI
- Interner Übergang vom Bachelor- zum Masterstudium am KIT
- Klausuren: Termine / Einsicht
- Lehramt
- LP-Verschnitt / Notenberechnung
- Mastermodule: im Bachelor / erneut nach Studienortwechsel / Mastervorzug
- MINT-Kurse
- Orientierungsprüfung
- Parallelstudium
- Programmierparadigmen Lehramt
- Proseminar (INFO)
- Prüfungen: An- und Abmeldung / Wiederholung
- Prüfungsausschuss
- Prüfungsleistungen / Studienleistungen
- Prüfungsplan
- Prüfungszeitraum
- Rückmeldung
- Schülerstudium
- Seminare und Praktika im B.Sc. und M.Sc. Informatik
- SPO Bachelor Informatik 2022
- Studienplan
- Überfachliche Qualifikationen (Schlüsselqualifikationen)
- Überprüfungsmodule Praktika und Seminare (Master Informatik)
- Umbuchungen: Verschieben von Modulen und Prüfungen / Modulabbruch
- Urlaubssemester
- Wahlmodule
- Zusatzleistungen
- Zweitstudium
- Zweitwiederholung (auch Härtefallantrag) und Vorbehaltskonto